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Darf der Betriebsrat einen Streik gegen den Arbeitgeber führen?

Darf der Betriebsrat eigentlich einen Streik gegen den Arbeitgeber führen? Nein, das darf er nicht und davon rate ich auch dringend ab. Denn dem Betriebsrat ist das Streikrecht nicht gegeben, das Streikrecht obliegt einzig den Gewerkschaften. Der Betriebsrat als Organ der Betriebsverfassung, der ist an die Friedenspflicht gebunden und muss immer mit dem Arbeitgeber eine konstruktive Lösung finden. Das ist auch ganz klar in § 74 Abs. 2 BetrVG so geregelt. Wenn Sie also als Betriebsrat einen Streik anzetteln oder führen, dann begehen Sie eine grobe Pflichtverletzung, weswegen Sie sogar Ihr Amt verlieren können. § 23 Abs. 1 BetrVG. Also, seien Sie auf der Hut.

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