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Wo darf ein Betriebsrat mitreden und was kann er erreichen?

Der Betriebsrat darf in vier großen Bereichen mitreden. Nämlich bei sozialen Angelegenheiten, also den Arbeitsbedingungen, wie beispielsweise Beginn und Ende der Arbeitszeit, Lohngestaltung, Verhalten der Arbeitnehmer. Der Betriebsrat darf ferner bei technisch-organisatorischen Angelegenheiten mitreden. Also bei Entscheidungen des Arbeitgebers, die Auswirkungen auf die Arbeit der Arbeitnehmer haben und mit Gesundheitsgefahren vor allem verbunden sind. Der Betriebsrat darf drittens bei personellen Angelegenheiten mitreden. Das geht von der Personalplanung, über die Beschäftigungssicherung, über die Berufsbildung, bis hin zu personellen Einzelmaßnahmen, wie Einstellung, Versetzung und Kündigung. Viertens: Der Betriebsrat darf vor allem noch in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitreden, beispielsweise Betriebsänderungen. Vielleicht kennen Sie die Stichworte "Interessenausgleich" und "Sozialplan", mit denen die sozialen Folgen, einer umfangreichen Betriebsschließung beispielsweise, vermieden werden sollen. In diesen vier Bereichen kann der Betriebsrat je nach Stärke seines jeweiligen Beteiligungsrechts, beispielsweise nur Vorschlagsrecht oder aber echtes Mitbestimmungsrecht im engeren Sinne, kann der Betriebsrat also entsprechend viel erreichen. Um Ihnen ein Gefühl dafür zu geben, wie weit das geht, folgende Fragen an Sie: Sehen Sie für Ihre Belegschaft Regelungsbedarf bei der Lage der Arbeitszeit, bei Umgang mit Überstunden? Braucht es eine gerechtere Gehaltsstruktur? Wäre es sinnvoll, wenn Belegschaftsvertreter mitreden können, wenn jemand eingestellt oder versetzt wird? Denkt Ihr Arbeitgeber an eine Betriebsänderung, gar keine Betriebsschließung? Wäre also ein entsprechender Schutz durch starke Belegschaftsvertretung hierbei also sinnvoll? Wie sieht es mit den anstehenden Modernisierungen in Ihrem räumlichen Arbeitsumfeld aus? Neue Maschinen, die neue Gefahren bringen könnten? Ist die Belegschaft fit genug, die Maschinen oder andere neue, geänderte Systeme zu bedienen? Die Liste an Fragen könnte hier noch eine Weile weitergehen, aber ich denke, das ist deutlich geworden. Das deutsche Betriebsverfassungsrecht wünscht sich eine starke Belegschaftsvertretung in Form des Betriebsrats. Und es hat dem Betriebsrat daher in vielen wichtigen Bereichen erhebliche Mitspracherechte eingeräumt.

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