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Was ist ein Konzernbetriebsrat?

Sie als Betriebsräte wissen sicherlich, dass Sie auf betrieblicher Ebene agieren. Der Betrieb ist also die kleinstmögliche Einheit des Unternehmens. Ein Unternehmen kann aus einem Betrieb bestehen oder aus mehreren Betrieben. Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat, dann ist ein Gesamtbetriebsrat zu bilden und der Gesamtbetriebsrat, der kümmert sich um alle Dinge, die das gesamte Unternehmen angehen, die also die einzelnen Betriebsräte für sich alleine nicht regeln können oder wo es sich nicht empfiehlt, dass die gesondert regeln, sondern dass auf Unternehmensebene geklärt werden soll. Wenn Ihr Unternehmen jetzt auch noch einem Konzern angehört, dann können Sie auch einen Konzernbetriebsrat bilden. Jetzt muss man sich erstmal fragen: Wann gehören Sie einem Konzern an? Konzern ist definiert im § 18 Aktiengesetz (AktG), da steht so ungefähr sinngemäß drin: Wenn ein oder mehrere Unternehmen unter der herrschaftlichen Leitung eines anderen Unternehmens zusammengefasst sind, so spricht man von einem Konzern. Ein Konzern liegt also schon ab zwei Unternehmen vor, wenn ein Unternehmen den Ton angeben darf. Warum darf es den Ton angeben? Die Antwort darauf und weitere wichtige Infos erfahren Sie im Video!

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