Der § 43 BetrVG schreibt vier Betriebsversammlungen im Jahr vor. Wie soll das in Corona-Zeiten möglich sein, wenn doch die Versammlungen Pflicht sind? Die Antwort dazu erfährst du hier im Video. Wir von der W.A.F. unterstützen dich als Betriebsrat in dieser Zeit mit regelmäßigen Antworten zu Fragen rund um das Thema Coronavirus und Arbeitsrecht.