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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Drohen Kündigungen und mehr?

Schon jetzt startet die einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen COVID-19. Der neue § 20a Infektionsschutzgesetz führt diese tatsächlich im betrieblichen Umfeld ein. Und diese gesetzliche Regelung betrifft allerdings nicht nur Mitarbeiter in Pflegeberufen. Das Gesetz birgt diverse Tücken und Stolperstellen und wirft einige Fragen auf. Unsere Rechtsanwälte Niklas Pastille und Tobias Gerlach stellen sich diesem heißen Thema! **Inhalt:** 1:00 - Für welche Mitarbeiter gilt eine Impfpflicht? 3:01 - Praxisbeispiel 5:00 - Schonfrist: Ab wann gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht? 5:53 - Konkrete Handlungsanweisungen für Betriebsräte: Was gilt für Impfverweigerer 6:58 - Arbeitgeber darf und muss "petzen": Droht Impfunwilligen die Kündigung? 7:54 - Können Kündigungen trotzdem unverhältnismäßig sein? 11:09 - Ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Richtige? 11:41 - Beschäftigungsverbot ab 16. März 2022? 12:42 - Was passiert, wenn der Genesenenstatus abläuft? 13:11 - Verfassungsklagen: Wird doch nichts von alledem umgesetzt? **Fundierte Weiterbildung zum Thema:** Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2 → [https://www.waf-seminar.de/br164](https://www.waf-seminar.de/seminargruppe/betriebsverfassungsrecht-teil-2/br164) **Weitere Informationen zum Thema:** Alles zum Thema Corona für Betriebsräte → https://www.betriebsrat.com/wissen/coronavirus

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