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Betriebsbedingte Kündigung wegen Corona?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, aktuell erhalten wir viele Fragen rund um betriebsbedingte Kündigungen wegen Corona. Darf der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise ein Arbeitsverhältnis kündigen? Nein, der Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter allein wegen der Corona-Krise das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Eine Kündigung unter Berücksichtigung der vereinbarten Kündigungsfrist ist jederzeit möglich, wenn es sich um einen Kleinbetrieb handelt oder wenn das Arbeitsverhältnis noch keine 6 Monate andauert. Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, muss unbedingt ein Kündigungsgrund vorliegen. Sofern ein Betrieb wegen der Corona-Krise weniger Arbeit für seine Mitarbeiter hat, kann dies zwar einen dringenden betriebsbedingten Kündigungsgrund darstellen. Allerdings sind die Anforderungen an den Arbeitgeber sowohl in der Betriebsratsanhörung als auch später in einem Kündigungsschutzverfahren sehr hoch. In diesem Fall muss der Arbeitgeber in jedem einzelnen Fall darlegen, weshalb Arbeitsplätze wegfallen und nach welchen Kriterien er die Sozialauswahl durchgeführt hat. Ein pauschaler Verweis auf die Corona-Krise reicht definitiv nicht aus. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: https://www.waf-seminar.de/coronavirus Bleiben Sie gesund! Ihr Roland Feistkorn und das gesamte W.A.F. Team ▬Wir sind für Sie da▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Montag - Donnerstag: 8 Uhr - 18 Uhr Freitag: 8 Uhr - 17 Uhr ? 08158 9972420 ? mail@waf-seminar.de ? https://waf-seminar.de

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