3.421 Aufrufe | vor 7 Jahren

Wer darf die Protokolle einer Betriebsratssitzung ansehen?

Alle Betriebsratsmitglieder und auch nur die erstmal. Kein anderer hat das Recht in die Protokolle des Betriebsrats zu schauen, insbesondere schon nicht der Arbeitgeber. Andererseits gibt es aber auch kein Verbot, dass der Betriebsrat die Protokolle anderen Personen zeigt. Dabei sollte nur beachtet werden, dass man nicht Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte anderer Arbeitnehmer verletzt oder es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse handelt, die der Arbeitgeber einem mitgeteilt hat. Wenn Sie also auch Ihre Ersatzmitglieder mal reinschauen lassen wollen, können Sie das durchaus tun, beachten Sie nur eben, dass Ersatzmitglieder, solange sie nicht tätig sind, eben keine Vollmitglieder sind und Sie deshalb auch Rechte anderer Arbeitnehmer und des Arbeitgebers wahren müssen.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text