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Sonderrolle Schriftführer: Was muss ich beachten?

Der Schriftführer ist kein Betriebsratsmitglied, wie jedes andere. Er hat zwar nicht mehr Rechte, aber zugegeben erheblich mehr Pflichten, als andere Betriebsratsmitglieder. Ich weiß jetzt nicht recht, darf ich ihm gratulieren? Oder muss ich sagen: „Herzliches Beileid, Sie sind Schriftführer!“ Schriftführer haben darauf zu achten, gemeinsam mit dem Betriebsratsvorsitzenden, dass über jede Betriebsratssitzung eine Niederschrift erstellt wird. Und die Niederschrift muss drei Anforderungen genügen. Ich habe sie mir aufgeschrieben, ich darf sie Ihnen mitteilen. Als Schriftführer müssen Sie zu vorderst darauf achten, dass sämtliche Beschlussinhalte in der Niederschrift auch aufscheinen. Desweiteren müssen die Stimmverhältnisse im Protokoll abgebildet sein und achten Sie immer darauf, dass jede Niederschrift, nicht eine, nicht drei, sondern zwei Unterschriften trägt. Nämlich vom Betriebsratsvorsitzenden, im echten Verhinderungsfall von dessen Stellvertreter und von einem weiteren Betriebsratsmitglied. Dieses weitere Betriebsratsmitglied wird sinnvollerweise der Schriftführer selbst sein, es könnte aber auch ohne weiteres ein sonstiges Betriebsratsmitglied unterschreiben. Mehr über Ihre Rolle als Schriftführer erfahren Sie im Video!

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