Die Einsicht in die Sitzungsprotokolle ist ein regelmäßiger Zankapfel unter Betriebsräten. Wer darf da jetzt reinschauen? Jedes Betriebsratsmitglied? Nur der Betriebsratsvorsitzende? Darf der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft? All das klärt Dr. Matthias Ferstl in diesem Video!