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Darf der Arbeitgeber Nebentätigkeiten verbieten?

Arbeitgeber verbieten gerne mal im Arbeitsvertrag jegliche Nebentätigkeiten ihrer Arbeitnehmer – oder stellen solche jedenfalls unter Genehmigungsvorbehalt oder Mitteilungspflicht. Ist das zulässig? Das Grundrecht der freien Berufswahl umfasst auch Nebentätigkeiten, daher dürfen diese nicht so einfach verboten werden. Dennoch: nicht alles ist erlaubt! Was genau darunter fällt, wird von den Rechtsanwälten Sandra Becker und Tobias Gerlach nochmals genauer erläutert. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:10 - Gilt die freie Berufswahl auch bei Nebentätigkeiten? 0:50 - Warum sollte man den Arbeitgeber bei einer Nebentätigkeit informieren? 1:30 - Gibt es eine maximal zulässige Arbeitszeit? 2:30 - Muss der Arbeitgeber die Nebentätigkeit genehmigen? **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Arbeitsvertrag → [https://www.betriebsrat.com/arbeitsvertrag](/wissen/personelle-angelegenheiten/arbeitsvertrag)

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