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Fridays For Future ? Dürfen Arbeitnehmer mitstreiken?

Fridays For Future: Dürfen Arbeitnehmer mitstreiken? Wir wollen heute über das Thema Fridays For Future sprechen, denn da wurde ja zum Klimastreik aufgerufen und das Thema Streik kommt Ihnen vielleicht auch aus dem Arbeitsrecht bekannt vor. Und da stellt sich natürlich die Frage: Dürfen Arbeitnehmer eigentlich mitstreiken? Es gibt doch da irgendwo ein Streikrecht. Und zunächst erstmal, natürlich dürfen Sie als Arbeitnehmer streiken, das ist gar kein Problem, Sie dürfen es nur nicht während der Arbeitszeit tun. Also wenn Sie an so einem Klimastreik teilnehmen möchten, dann stempeln Sie sich bitte aus, nehmen Sie sich Urlaub, sprechen Sie mit Ihrem Chef, wenn der Sie freiwillig gehen lässt, vielleicht das Ganze auch unterstützt, das kann ja auch ein gutes Team-Event sein, dass man gemeinsam zum Klimastreik geht, dann ist das völlig in Ordnung. Aber wenn Sie einfach so Ihre Arbeit niederlegen und zum Klimastreik gehen, dann ist das eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung und das kann eine Abmahnung zur Folge haben, ggf. vielleicht sogar auch die Kündigung. Jetzt vielleicht noch die Abgrenzung: Was hat es denn dann mit diesem Streikrecht auf sich? Natürlich haben Gewerkschaften ein Streikrecht, das haben Sie vielleicht schon einmal erlebt oder zumindest schon einmal gehört, Gewerkschaften dürfen ja zum Streik aufrufen, das ist auch zulässig und dann dürfen Arbeitnehmer auch in dem Moment ihre Arbeit niederlegen und ihre Arbeit unterbrechen und dann ist das keine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung. Denn dann handelt es sich um einen rechtmäßigen Streik. Streik ist grundsätzlich Hoheitsgebiet der Gewerkschaft, das heißt, ein Streik ist dann rechtmäßig, wenn erstmal die Gewerkschaft dazu aufruft und es darf gestreikt werden, wenn es sich um tariflich regelbare Ziele handelt. Das heißt, Sie müssen mit dem Streik durch die Gewerkschaft irgendetwas in Ihrem Betrieb erreichen können, das kann sein, dass Sie für bessere Arbeitsbedingungen streiken, das kann auch sein, dass Sie vielleicht für eine 38 Stunden Woche streiken, damit können Sie ja Dinge erreichen durch den Streik, die tatsächlich Ihren Betrieb auch direkt betreffen. Man nennt das tariflich regelbare Ziele, also Ziele, die wirklich durch den Tarifvertrag auch regelbar sind. Beim Klimastreik handelt es sich jetzt aber eher um ein politisches Ziel. Natürlich ist Umweltschutz, Klimaschutz, eine wichtige Sache, aber das betrifft jetzt nicht direkt Ihren Betrieb und auch eine Gewerkschaft kann den Klimaschutz nicht direkt durch einen Tarifvertrag regeln. Deshalb ist so ein politischer Streik kein Streik im arbeitsrechtlichen Sinne.

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