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Gelegentlicher Drogenkonsum und Arbeitsrecht - "Peace, Bruder!"

## "Gelegentlicher Drogenkonsum in der Freizeit, das geht doch meinen Chef nichts an." Aber stimmt das überhaupt? Nein, sagt das Bundesarbeitsgericht in einer neueren strengen Rechtsprechung. Auch gelegentlicher Drogenkonsum in der Freizeit, und zwar auch dann, wenn dieser Drogenkonsum keine erkennbaren nachteiligen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat, auch dieser Drogenkonsum kann zur Kündigung führen. Das sind nun wirklich schlechte Nachrichten für den einen oder anderen genussfrohen Arbeitnehmer. Ich mache mich über Drogenkonsum nicht lustig, aber diese neue Rechtsprechung müssen Sie kennen. Jahrelang, jahrzehntelang hat man streng danach differenziert, ob der Drogenkonsum Gefahren mit sich bringt für das Arbeitsverhältnis, also für Dritte, für den Chef, für Kunden. Dies fällt nun flach. Auch die Instanzgerichte werden die neue strenge Rechtsprechung anzuwenden wissen. Deswegen: Es ist mit Kündigungen zu rechnen. Und wie Sie mit diesen Kündigungen umzugehen haben, liebe Kollegen, das erfahren Sie im Video!

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