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Von sympathischen Chefs und juristischem Ringelpiez...

Ein sympathischer Chef möchte alles richtig machen nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz und seinen Betriebsrat tatkräftig unterstützen. Wie Sie vielleicht wissen, müssen sich Arbeitnehmer, die ein Auskunftsersuchen stellen, in fast allen Fällen direkt an den Betriebsrat wenden. Dieser Betriebsrat beschließt jetzt grundlos, dass die Arbeitnehmer sich künftig direkt an den Arbeitgeber zu wenden haben und dieser wiederum den Betriebsrat zu informieren hat. Dies teilt der Betriebsrat dem Chef auch anschließend mit... Aber geht das so einfach? Kann der Betriebsrat so etwas ohne jeglichen Grund beschließen? Das und mehr zum Entgelttransparenzgesetz erfahren Sie im Video!

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