Wahlwerbung betreiben, ist das erlaubt?

Zum Schluss noch ein praktischer Hinweis: Kann es eine gelingende SBV-Wahl geben oder überhaupt eine Wahl ohne Wahlwerbung?

Ich finde: Nein.

Natürlich ist es erlaubt, dass Sie für sich trommeln, dass Sie die Kollegen um Ihre Stimme bitten. Ich bitte Sie, das ist eine Wahl! Natürlich darf es Wahlwerbung geben.

Als Arbeitnehmeranwalt aber rate ich Ihnen:

Verlagern Sie Ihre Wahlwerbung in die Pause. Den Betriebsablauf sollten Sie nicht stören.