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Einfach im Amt bleiben | Tipps & Tricks vom Anwalt Teil 2

Tipp Nummer 2: Bleiben Sie doch einfach im Amt, wenn Sie nicht wählen wollen. Sie haben richtig gehört: Regulär findet die SBV-Wahl statt in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November 2018. Dann muss gewählt werden. Haben Sie zuvor aber außerplanmäßig gewählt und ist Ihre SBV deswegen am 1. Oktober 2018 noch kein ganzes Jahr im Amt, so darf sie im Amt bleiben. Gewählt wird dann erst wieder in vier Jahren. Hierdurch verlängert sich die Amtszeit, aber das ist in Ordnung sagt das Gesetz. Prüfen Sie also, wenn Sie den Aufwand einer Wahl scheuen, ob Sie überhaupt im Jahr 2018 wählen müssen oder ausnahmsweise nicht. Falls Sie auch das nachlesen mögen: Der Wahlzeitpunkt ist geregelt im neuen § 177, Abs. 5 SGB IX.

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