Eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) und mindestens eine Stellvertretung muss in allen Betrieben oder Dienststellen gewählt werden, in denen wenigstens fünf (schwer-)behinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung müssen einige Dinge beachtet werden und nicht selten schleichen sich Fehler ein.
Daher behandeln wir in diesem Video fünf weitere fiese Fehler, die du bei deiner SBV-Wahl dringend vermeiden solltest!