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Wie viel Gehalt bekomme ich auf Seminar?

Das Recht, an einem Betriebsratsseminar teilzunehmen, das ist das eine. Schön, wenn dem so ist. Was aber dazugehört und worum es in dem Video hier gehen soll: Was passiert mit dem Gehalt des Betriebsratsmitglieds während der Zeit? Erstens: Ihr Arbeitgeber hat Ihnen auch für diejenigen Tage, an denen Sie als Betriebsrat auf einem Betriebsratsseminar sind, ein Entgelt zu zahlen. Zweitens: Er muss Ihnen so viel zahlen, wie Sie verdient hätten, wenn Sie an demselben Tag gearbeitet hätten. Wenn an dem Tag also Überstunden angefallen wären, dann bekommen Sie nicht nur das Gehalt für die reguläre Arbeitszeit, sondern eben auch für die Überstunden. Wenn Sie aber an dem Seminartag Kurzarbeit gemacht hätten, bekommen Sie nur das Gehalt, das Sie dann für die Kurzarbeit bekommen hätten. Drittens: Wenn das Seminar länger geht, als Ihre reguläre Arbeitszeit, dann bekommen Sie deswegen nicht automatisch mehr Geld. Sie bekommen nur dann mehr Geld, wenn Sie an dem Seminartag auf der Arbeit eben mehr gearbeitet hätten. Insgesamt geht es also nicht um das, was ist, sondern um das, was wäre. Nämlich was passiert wäre, wären Sie an dem jeweiligen Tag nicht auf Seminar, sondern auf Arbeit gegangen. Jetzt sind diese Regelungen aber von Juristen und wie Sie wissen: Ein Jurist fühlt sich nur mit Ausnahmen wohl. Und daher, viertens, eine Ausnahme: Sofern Sie als Betriebsratsmitglied aus betriebs- und nicht aus seminarbedingten Gründen außerhalb Ihrer Arbeitszeit an einem Seminar teilnehmen, dann können Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen für diese über Ihre Arbeitszeit hinaus geleistete Seminarzeit einen Freizeitausgleich gewährt. Achtung aber: Wie gesagt, Freizeit bekommen Sie, nicht gleich Geld. Was sind nun also solche betriebsbedingten Gründe? Beispiele dazu: Erstens: Der ausdrückliche Wunsch des Arbeitgebers. Oder Zweitens: Wenn eine Einigungsstelle entschieden hat, dass Sie das jeweilige Seminar außerhalb Ihrer persönlichen Arbeitszeit besuchen sollen. Oder, drittens, der praktisch wichtigste Fall: Sie arbeiten in Teilzeit. Gerade in dem letztgenannten Fall haben Sie dann bei überschießenden Seminarzeiten Anspruch auf Freizeitausgleich. Und zwar auf folgendes Delta: Ende Ihrer eigentlich täglichen Arbeitszeit bis Ende der Vollzeitschicht in Ihrem Betrieb. Dieses Delta kann ein Teilzeitler dann maximal verlangen, wenn sein Seminartag so lange oder sogar noch länger geht.

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