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Schulungsanspruch: E-Learning - Hat der Betriebsrat einen Anspruch auf E-Learning?

Dieser Schulungsanspruch gilt für die E-Learning-Produkte der W.A.F., die im folgenden aufgelistet sind: - Live-Webinare für Betriebsräte - Web Based Trainings für Betriebsräte - Lernvideos für Betriebsräte Erforderlichkeit von E-Learning Schulungsmaßnahmen Das Betriebsverfassungsgesetz beinhaltet keine zwingenden Vorgaben für die formale oder strukturelle Ausgestaltung von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Der gesetzlich verankerte Schulungsanspruch in § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG verlangt lediglich, dass die vermittelten Schulungsinhalte für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Entsprechend liegt es im Ermessen des Betriebsratsgremiums, der Inanspruchnahme von E-Learning Angeboten den Vorzug vor einem vergleichbaren Präsenzseminar zu geben. Im Rahmen dieser Bewertung ist bei der Verwendung von E-Learning Produkten positiv zu berücksichtigen, dass eine flexible und standortunabhängige Einwahl und Nutzung vom Betriebsratsbüro oder von zu Hause aus möglich ist. Die zeitliche Gesamtbelastung im Vergleich zu einer Teilnahme bei einem Präsenzseminar ist somit wesentlich geringer. Zudem fallen keine Reise- und Übernachtungskosten an. Damit Sie als Betriebsrat sichergehen können, dass auch Live Webinare eine gültige Form der Weiterbildung darstellen, haben wir ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Wedde zu kollektivrechtlichen Fragen eines Angebots von Webinaren erstellen lassen.

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