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Betriebliche Notwendigkeiten prüfen - So geht der Betriebsrat vor!

Erstmal ist eins klar zu stellen: Der Betriebsrat hat bei der Beschlussfassung darüber, ob ein Betriebsratsmitglied auf eine Schulung entsendet werden soll, die betrieblichen Notwendigkeiten und nicht die betrieblichen Interessen oder Bedürfnisse zu berücksichtigen. Solche betrieblichen Notwendigkeiten muss der Betriebsrat nur dort annehmen, wo der reibungslose Ablauf im Betrieb dadurch nicht gewährleistet ist, weil ein Arbeitnehmer, der zugleich Betriebsratsmitglied ist, auf ein Seminar entsendet werden soll. Man kann hier bspw. daran denken, dass es um einen Arbeitnehmer geht, der Spezialwissen hat, für den der Arbeitgeber derzeit dementsprechend auch keine Ersatzkraft hat. Denkbar ist auch der Fall, dass in der Zeit, in der der Seminarbesuch stattfinden soll, gerade Hochsaison oder aber Auftragsspitzen abgearbeitet werden müssen. Bitte merken Sie sich als Betriebsrat dazu zwei Dinge: Erstens: Es geht um besondere Situationen. Wenn diese besonderen Situationen von Ihrem Arbeitgeber wiederkehrend und wiederkehrend und also immer behauptet werden, dann stimmt etwas nicht. Immer das Gleiche ist nimmer besonders. Und Zweitens: Prüfen Sie hier eher nicht in vorauseilendem Gehorsam zu Gunsten Ihres Arbeitgebers, denn Ihr Arbeitgeber, den müssen Sie ja rechtzeitig vorab informieren. Und zwar nicht nur deswegen, damit er die jeweilige Vertretung rechtzeitig sicherstellen kann, sondern auch deswegen, dass er selbst prüfen kann, ob betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen. Und wenn Ihr Arbeitgeber dann tatsächlich betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen sieht, dann können Sie dennoch und immer noch ziemlich entschlossen die Seminarteilnahme planen. Denn in dem Fall ist es Aufgabe Ihres Arbeitgebers die Einigungsstelle anzurufen. Sie könnte Ihnen, bzw. dem zu entsendenden Betriebsratsmitglied tatsächlich noch mit Blick auf bestehende betriebliche Notwendigkeiten die Seminarteilnahme untersagen. Diese Einigungsstelle aber, die ruft der Arbeitgeber erstaunlich selten an. Wobei... So erstaunlich ist es dann doch wieder nicht. Denn so eine Einigungsstelle, die kostet Geld. Geld, das Ihr Arbeitgeber zu bezahlen hat und das er sich entsprechend oftmals sparen möchte. Wenn er sich das aber sparen möchte, dieses Geld, dann kann es auch mit den betrieblichen Notwendigkeiten nicht ganz so weit her sein. Und Sie? Sie können also in dieser Situation, wenn ein ordnungsgemäßer Beschluss vorliegt, auf das erforderliche Seminar, bzw. Ihr entsprechender Kollege. Auch und gerade gegen den Willen Ihres Arbeitgebers.

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