3.012 Aufrufe | vor 5 Jahren

Bin ich verpflichtet als Betriebsrat Seminare zu besuchen?

Wussten Sie das schon? Sie sind rechtlich dazu verpflichtet Seminare zu Ihrer Betriebsratsarbeit zu besuchen. Zugegeben: Natürlich ist das etwas verkürzt, wenn ich Ihnen gesagt habe, Sie müssten als Betriebsrat Seminare besuchen. Aber völlig falsch ist es wiederum auch nicht. Und ich sage Ihnen jetzt warum: Sie haben sich in der Vergangenheit irgendwann einmal bereit erklärt, für das Amt als Betriebsratsmitglied zur Verfügung zu stehen. Die Belegschaft hat Sie da im Vertrauen darauf gewählt und Sie haben das Amt dann auch angenommen. Ein Amt mit Rechten aber auch mit Pflichten. Gerade mit Blick auf die Belegschaft. Und die ganz wesentliche Pflicht, die Sie jetzt haben, die ist natürlich diejenige, dem Amt als Betriebsrat überhaupt nachzukommen. Frei nach einem Songtext von vor ein paar Jahren: Sie müssen also wollen sollen. Das wollen aber, das allein langt noch nicht für Ihr Amt, denn Sie müssen es nicht nur wollen, Sie müssen es auch können. Und können werden Sie es nur dann, wenn Sie wissen, wo Ihr rechtlicher Spielraum als Betriebsrat beginnt und wo er aufhört. Und welche Aufgaben Sie darin zu erledigen haben. Sofern Sie jetzt dieses erforderliche Wissen nicht haben, um Ihrer Pflicht als Betriebsrat nachzukommen, haben Sie, in genau der gleichen Weise, die Pflicht, sich das Wissen anzueignen. Mithin also eine Pflicht zur Weiterbildung.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text