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Kosten des Seminarbesuchs: Wer zahlt was?
Der Arbeitgeber wird vom Gesetzgeber mit § 37 Abs. 6 BetrVG in Verbindung mit Abs. 2 und § 40 Abs. 1 BetrVG verpflichtet, die Kosten der Schulungsteilnahme zu übernehmen. Was das im Detail heißt, erfahren Sie im Video!
Schulungsanspruch
Fortbildung
Für Betriebsräte
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