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Betriebsratsseminar weiter vom Betrieb entfernt - Wann darf der Betriebsrat reisen?

Der Betriebsrat hat einen weiten Ermessensspielraum, wenn es darum geht zu entscheiden, ob und wo er sich schulen lassen möchte. Sie sind also nicht dazu verurteilt, als Betriebsrat, immer in der Stadt in der Sie arbeiten Ihre Fortbildung abzuwickeln. Aber Vorsicht: Das Bundesarbeitsgericht ist zuletzt in seiner Rechtsprechung viel strenger geworden als bislang. Das ist der Fluch der großen Städte, so könnte man es nennen. Wenn Sie in Berlin wohnen und arbeiten zum Beispiel, wird es eine Vielzahl an Schulungen vor Ort geben. Dann dürfen Sie nicht ohne Weiteres nach Erfurt fahren um sich dort schulen zu lassen. Denn dadurch, Sie wissen das, entstehen Kosten. Die können erheblich sein. Zum Beispiel Reisekosten oder Kosten für die Hotelübernachtung. Die zu übernehmen, ist der Arbeitgeber nicht in jedem Fall verpflichtet. Jedenfalls dann nicht, wenn er Ihnen nachweisen kann, und oft würde das gelingen, dass die gleiche oder eine ganz ähnliche Schulung wenige Wochen oder Monate später in Ihrer Stadt vor Ort stattgefunden hätte. Wenn Sie also eine Auswärtsschulung buchen wollen, dann stellen Sie bitte sicher, dass Sie frühzeitig dem Arbeitgeber mitteilen, warum es diese Schulung sein muss und keine andere sein kann. Ein Gesichtspunkt der vom Bundesarbeitsgericht insoweit anerkannt wird, ist dass Sie bereits vertraut sind mit einem Referenten oder dass Sie Einfluss haben nehmen können auf die Themenwahl der Schulung.

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