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Torwand im Büro aufstellen - Das passiert beim Torwand schießen in der Arbeit

Grundsätzlich ist es verboten, das Büro mit einer Torwand zu dekorieren oder gar umzubauen. Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und darf entscheiden, wie sein Betrieb aussieht. Auch die WM-Pokal-Attrappe oder die Deutschland-Fahne haben im Büro nichts zu suchen und müssen im heimischen Wohnzimmer bleiben. Allerdings gilt hier der Grundsatz, "Versuch macht klug", wenn der Arbeitgeber keine Verbote geäußert hat diesbezüglich kann man es erstmal probieren. Er kann aber sein Direktionsrecht wahrnehmen und das untersagen. Und dann muss der Arbeitnehmer das auch einhalten, ansonsten kann er abgemahnt werden und im Wiederholungsfall droht sogar die Kündigung. Vielleicht ist Ihr Arbeitgeber ja auch Fußballbegeistert und hat schon in der heimischen Kreisliga gekickt, dann fragen Sie ihn am besten. Vielleicht scheut er ja kein Duell mit Ihnen. Neben der Tatsache, dass der Arbeitgeber aber entscheiden kann, wie sein Büro und sein Betrieb auszusehen hat, sind noch drei weitere Aspekte relevant. Erstens: Grundsätzlich muss man als Arbeitnehmer während der Arbeitszeit natürlich arbeiten, das heißt, wenn man einfach auf eine Torwand schießt, obwohl man Arbeitszeit jetzt geltend macht, dann ist das streng genommen ein Arbeitszeitbetrug, jedenfalls ist das auch eine Pflichtverletzung und führt zu einer Abmahnung, bis hin zur verhaltensbedingten Kündigung. Das sollte also wenn überhaupt in der Pause nur gemacht werden. Zweitens sind die Sicherheitsaspekte oder Verletzungsaspekte relevant. Wenn man einen hart aufgepumpten Ball gegen die Torwand schießt, wo man ja im seltensten Fall oben links oder oben rechts oder unten links / unten rechts rein trifft und das trifft eine Kollegin am Kopf, dann ist man natürlich letztlich auch dafür verantwortlich und kann zur Haftung gezogen werden. So gilt es auch als drittes generell mit jeglichem Schaden, den man verursacht an Gegenständen oder Materialien des Arbeitgebers oder auch dritter Personen. Wenn man also in der Glasmanufaktur auf die Torwand bolzt und da gehen Gläser kaputt, dann muss man letztlich auch als Arbeitnehmer dafür haften, es sei denn der Arbeitgeber hat das ausdrücklich gestattet. Also, sichern Sie sich ab, sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er das in Ordnung findet, dann kann dem Duell nichts mehr im Wege stehen.

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