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Betriebsausschuss: Wer ist kraft Gesetzes automatisch Mitglied?
Wer ist kraft Gesetzes eigentlich automatisch Mitglied des Betriebsausschusses? Das regelt § 27 Abs. 1 BetrVG, nämlich der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter. Die weiteren Ausschussmitglieder werden aus der Mitte des Betriebsrats gewählt. Dabei ist der Betriebsausschuss je nach Größe des Betriebsratsgremiums zu bestimmen. Er besteht mindestens aus drei weiteren Ausschussmitgliedern, maximal aber neun weitere.
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