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Tschüs Paragrafen: Änderungen im SGB IX

Liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es Ihnen wie mir? Vermissen Sie auch Ihre altbekannten, vertrauten Paragrafen aus dem SGB IX? Allen Schwerbehindertenvertretungen geht es ganz ähnlich. Und auch der Hälfte aller Arbeitnehmeranwälte, der Hälfte nämlich, die sich mit dem Schwerbehindertenarbeitsrecht befasst. Inhaltlich hat sich nicht viel geändert. Aber sämtliche Paragrafen aus dem SGB IX haben eine neue Nummerierung erfahren. Die Folge: Das gesamt SGB IX steht auf dem Kopf. Und Sie und ich, wir finden uns nicht mehr zurecht. Das kann so nicht bleiben. Erinnern Sie sich noch an den § 71 SGB IX? Darin stand geschrieben, dass der Arbeitgeber eine Pflichtquote zu erfüllen hat. Unternehmensweit muss er auf 5% seiner Arbeitsplätze zwingend Schwerbehinderte oder gleichgestellt Behinderte beschäftigen. Wo ist der § 71 abgeblieben? Ich habe ihn wiedergefunden. Der alte § 71 ist der neue § 154 Abs. 1 SGB IX. Überprüfen Sie mal, ob das stimmt. Dass der Arbeitgeber schwerbehinderte Bewerber möglicherweise einzuladen hat, zu einem Vorstellungsgespräch, dann nämlich, wenn es sich um einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber handelt, das stand seiner Zeit im § 72 SGB IX. Diese Regelung wiederum finden Sie inhaltlich unverändert im neuen § 155 SGB IX. Die vielfältigen Pflichten bei der Besetzung von freien Arbeitsplätzen waren geregelt im wichtigen § 81 SGB IX. Sie erinnern sich: Der Arbeitgeber musste prüfen, ob freie Arbeitsplätze möglicherweise mit Schwerbehinderten besetzt werden können. Er hatte sich ins Benehmen zu setzen mit seinem Betriebsrat und mit der SBV. Er musste beide anhören vor einer Entscheidung. Und möglicherweise auch den vielleicht dann abgelehnten schwerbehinderten Bewerber. Inhaltlich unverändert finden Sie den alten § 81 Abs. 1 im neuen § 164 SGB IX. Und in den neuen §§ 166 Abs. 1 & 167 Abs. 1 SGB IX, dort finden Sie die sogenannte Inklusionsvereinbarung, früher Integrationsvereinbarung, und das BEM-Verfahren wieder. Sie sehen, liebe Kollegen, nichts ist wirklich verloren gegangen. Man muss halt wissen, wo es steht.

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