10.475 Aufrufe | vor 6 Jahren

Welche Aufgaben hat ein Wirtschaftsausschuss?

Der Wirtschaftsausschuss ist ein sogenanntes Hilfsorgan der Betriebsverfassung. Seine Funktion liegt vor allem darin, dass der Arbeitgeber ihn über wirtschaftlich wichtige Entwicklungen zu informieren hat, gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss diese Angelegenheit zu beraten hat und der Wirtschaftsausschuss trägt diese Information dann an den Betriebsrat weiter. Und damit das Ganze funktioniert, sollen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auch eine besondere, persönliche und fachliche Eignung haben. Angelegenheiten, die in dem Zusammenhang vom Wirtschaftsausschuss gemeinsam mit dem Unternehmer zu beraten sind, das ist zum Beispiel auch die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Dazu gehört zum Beispiel die Stilllegungsabsicht des Arbeitgebers, dazu gehört eine mögliche Änderung des Betriebszwecks, dazu gehören aber auch Geschichten wie eine mögliche Verlagerung des Betriebes oder aber auch der Zusammenschluss und die Spaltung von Betrieben. Das alles sind wirtschaftlich hoch brisante Angelegenheiten, die für Ihre Kollegen existenziell sein können. Und da ist es wichtig, dass über den Wirtschaftsausschuss sichergestellt ist, dass der Betriebsrat immer weiß, was auf ihn zukommt. Und deswegen ist der Wirtschaftsausschuss auch ein unverzichtbares Organ der Betriebsverfassung. Er trägt dafür Sorge, dass der Betriebsrat über alle wirtschaftlichen Angelegenheiten, die seine Mitbestimmung einfordern könnten, fortlaufend unterrichtet wird. Und er macht auch komplizierte, wirtschaftliche Zusammenhänge für den Betriebsrat so transparent, dass dieser seine Mitbestimmungsrechte fach- und sachgerecht und vor allem natürlich zum Wohle der Kollegen ausüben kann.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text