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Was darf der Wirtschaftsausschuss den Unternehmer fragen?

Hat der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich ein Fragerecht? Oder ist vielmehr ein reines Fragerecht gar nicht ausreichend, um die gesetzlichen Aufgaben des Wirtschaftsausschusses zu erfüllen? Fachreferent Andreas Marienfeld bringt Licht ins Dunkel und erklärt, dass der Ball vielmehr beim Unternehmer liegt. ## Inhalt - Ein Fragerecht reicht nicht aus - Auskunftspflicht des Unternehmers - Ziel der Unterrichtungspflicht - Was sind wirtschaftliche Angelegenheiten und wie kann das Informationsrecht durchgesetzt werden?

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