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Konsequenzen einer 60-Stunden-Woche?

Eure Fragen **Olav van Gerven:** Nehmen wir einmal an, ich werde vom Personalrat, welcher nach AÜG dem Einsatz eines Mitarbeiters zustimmen muss, kurz nach Eckdaten gefragt, da aus den Unterlagen des PR hervorgehen würde, dass es ein Problem beim AÜG gibt. Ein Mitglied des BR erzählt das der Geschäftsleitung, welche mir anschließend vorwirft, gegen meine Verschwiegenheitspflicht verstoßen zu haben und eine Zusammenarbeit im weitesten Sinne mit dem PR des Entleihers untersagt. Wäre hier tatsächlich § 79 anzuwenden, wie die GL meint? **Helge Matra:** Darf, bzw. hat, die Krankenkasse das Recht, beim BEM Gespräch dabei zu sein? Hat das Nachteile oder Vorteile? Eigentlich will ich das gar nicht, aber wenn die Krankenkasse mich fragt oder sagt, dass sie gerne dabei sein möchte, was soll ich antworten? 2\. Frage: Ich bin schon fast 1 Jahr AU, mach Psychotherapie à 12 Sitzungen, habe noch 8 Sitzungen zu absolvieren. Wenn ich aber nach den 12 Sitzungen immer noch nicht arbeitsfähig bin und die Krankenkasse überweist mich dann einfach willkürlich in eine Psycho-Reha-Klinik, darf die Krankenkasse das, obwohl ich das nicht möchte oder muss sie mir nochmal 12 Sitzungen genehmigen? **Armer Lothar Sch.:** Hätte zum Thema Home-Office und Betriebsratstätigkeit mal ne Frage: Kann ich meinem AG auch rechtzeitig mitteilen, dass ich an dem Tag (bestimmtes Datum in naher Zukunft) nicht in den Betrieb komme, da ich mich für Betriebsratsarbeit freistelle, um z.B. mal ganz in Ruhe ein Fachbuch (zu einem aktuellen Thema im Betrieb) im Home-Office zu lesen oder greift da die Freistellung nicht so weit? Stichwort: "Betriebsratsarbeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit" Andernfalls: Es gibt in unserem Betrieb eine BV Home-Office, die für Bürotätigkeiten gilt. So gesehen ist Betriebsratsarbeit ja auch eine Bürotätigkeit. Kann ich da eventuell einen Anspruch auf Betriebsratsarbeit im Home-Office ableiten? **Björn Mielke:** Muss ein Grund nach 6 Jahren Dienstzeit angegeben werden? Wie lange muss ein Kündigungsgrund bekannt sein, um ihn noch in einer ordentlichen Kündigung verwenden zu können? **Front030:** Interessant für mich wäre auch der Fall, wenn man am ersten Tag der Krankheit nicht zum Arzt kann, z.B. weil es die Krankheit oder die Sprechzeiten nicht zulassen. Gibt es dafür auch eine geregelte Grundlage? **Andi H:** Mich würde ein Beispiel für den erwähnten Verdachtsmoment interessieren. Was kann ich mir darunter vorstellen? **OfficialMorano:** Hallo :) wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber mit seiner Vermutung falsch liegt und der MDK auch bestätigt hat, dass der Arbeitnehmer wirklich AU war? Hat dann der Arbeitgeber nicht sein Fürsorgepflicht verletzt? Bzw. kann der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber mit seiner Anschuldigung falsch lag, dann quasi zurück schlagen? Wäre schön, wenn Sie darauf antworten könnten :) **Jan Schöneberger:** Hallo, was passiert eigentlich, wenn ich mehr als 60 Stunden pro Woche arbeite? In welchem Fall hat das Konsequenzen für mich?

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