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Arbeitgeber bietet kein BEM Gespräch an - Was tun?

## Eure Fragen **kruemel1965:** Was kann man machen, wenn der Arbeitgeber das BEM Gespräch dem Arbeitnehmer nicht mal anbietet?? **Rüdiger Hillrichs:** Der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist setzt nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB voraus, dass der Gläubiger Kenntnis von seinem Anspruch erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Wann hat ein Arbeitnehmer der einmal pro Woche in Nachtarbeit (mehr als 48 Tagen im Kalenderjahr, mehr als 2 Std. zwischen 23.00-06.00 Uhr) tätig ist, Kenntnis von seinem Anspruch auf einen Nachtarbeitszuschlag, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diesen Anspruch verschwiegen hat, dem Arbeitnehmer auch kein Abdruck des ArbZG ausgehändigt und auch nicht auf die Einsichtnahme im Betrieb hingewiesen hat? Hat der Arbeitgeber gegen § 16 Abs. 1 ArbZG verstoßen ?? **Emma Schief:** Kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer fordern, dass er das BEM beendet? **Elissarandcedra:** \#FragWAF Hallo, ich fange am 1.Oktober ein duales Studium im öffentlichen Dienst an. Nun beinhaltet der Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag eine Rückzahlungsklausel. Soweit ist mir alles klar, nur wie verhält es sich, wenn ich innerhalb des 1. Jahres kündige. Dazu steht nichts im Vertrag. Ich finde nichts im Internet zur Überlegungsfrist. Gibt es da eine gesetzliche Grundlage? Das Studium soll dreieinhalb Jahre gehen. Wenn ich jetzt denn Vertrag unterschreiben, kann ich noch vor Antritt meine Einwilligung bzw. den Vertrag zurückziehen? LG ELLI

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