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Arbeitgeber begeht STRAFTAT durch Abhängen der Wählerliste?! Behinderung der BR-Wahl?

**Gabriele Treibley:** Endlich Zeit das es eine Änderung im Kirchlichen Arbeitsrecht gibt. Bei uns in Deutschland ist die Kirche als Arbeitgeber zu mächtig, als Arbeitnehmer ist man und wird man vom Gesetz nicht berücksichtigt. **EliteZockerWorld:** So sieht es aus mit Ersatzmitgliedern aus: Grundlage ist: LAG Hessen Beschluss vom 08.12.2017 - 13 TaBV 72/17 Demnach gilt folgendes: Entscheidet sich ein BRM / eBRM aufgrund von "zu viel Arbeit" dafür nicht an einer BR Sitzung teilzunehmen, dann ist von einem Verhinderungsfall auszugehen und ein Ersatzmitglied zu laden. **Michael Koss:** Hi Niklas, was kann ich tun? mein Betriebsrat ignoriert das SGB9 §176. ist Sache SBV! wie gehe ich weiter vor. Der AG erfühlt seine 5% nicht. es ist ein Privater AG. §155(2) und §164(1)(2) auch nicht, die gründe werden den Schwerbehinderten auch nicht gesagt. **Ablex J.D:** Mein Chef hat einfach die Wahlliste abgehängt und hat mich freigestellt. Und jetzt kommt es, er hat eine neue Liste ausgehängt und meinen Namen rausgenommen. Was soll ich jetzt bitte tun ??????

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