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Wirtschaftliche und Berufliche Absicherung

Als Mitglied des Betriebsrats müssen Sie keine Sorge vor Nachteilen haben. Der Arbeitgeber darf Sie während Ihrer Amtszeit im Betriebsrat und mindestens ein Jahr danach nicht schlechter bezahlen als vergleichbare Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Erhöht also z.B. der Arbeitgeber die Gehälter vergleichbarer Arbeitnehmer, darf er Sie als Betriebsrat oder ehemaliges Betriebsratsmitglied von dieser Gehaltserhöhung nicht ausschließen. Das gilt beispielsweise auch für Sonderleistungen. Aber genaueres zu dem Thema im heutigen Video mit den Betriebsrat-Spezialisten Arne Schrein und Niklas Pastille. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:10 - Werde ich als Betriebsrat gleich behandelt wie vorher? 1:10 - Was für Absicherungen habe ich als Betriebsrat? **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Neu im Betriebsrat → [https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/neu-im-betriebsrat](/wissen/betriebsrat/neu-im-betriebsrat)

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