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Was können Sie tun, wenn Mitarbeiter gegen den Betriebsrat arbeiten?

Neulich auf einer Betriebsversammlung wurde der Betriebsrat ausgebuht, von der gesamten Belegschaft. Das war eine Betriebsversammlung im Rahmen einer Betriebsschließung oder bestimmte Betriebsstätten wurden geschlossen und die Arbeitnehmer waren der Auffassung, dass der Betriebsrat nicht genug für sie getan hat. Das ist natürlich ein drastischer Fall. Aber was machen Sie auch in weniger drastischen Fällen, wenn zum Beispiel Arbeitnehmer Sie nicht unterstützen, einfach Ihnen keine Informationen zukommen lassen, oder Sie komplett schneiden, einfach ignorieren, Sie jedenfalls in keinster Weise unterstützen, und Sie das Gefühl haben, da wird eher gegen Sie gearbeitet. Ja, das ist eher eine tatsächliche, als eine juristische Frage, denn das Betriebsverfassungsgesetz sieht hier keine Regelungen vor, wie Sie mit den Arbeitnehmern in so einem Fall umgehen sollen. Zwar gibt es § 119 Betriebsverfassungsgesetz, das ist eine Strafvorschrift - das muss man sich mal vorstellen-, die eine Strafe vorsieht für jedermann, also nicht nur den Arbeitgeber, wenn er die Betriebsratsarbeit behindert oder stört. Dieser Paragraph wird aber nur in ganz extremen Fällen greifen und sollte auch nur in extremen Fällen herangezogen werden. Wenn also Arbeitnehmer von Ihnen in Ihr Betriebsratsbüro einbrechen und Sitzungsprotokolle verbrennen oder Gewerkschaftsmitgliedern den Zugang verwehren zu einer Betriebsratssitzung, möglicherweise sogar mit Gewalt, dann kann man über den 119 nachdenken. Ansonsten greift er aber nicht. Daher rate ich Ihnen zu ganz tatsächlichen Maßnahmen. Zu einem offensivem, freundlichem, sachlichem Vorgehen. Als allererstes sollten Sie die betroffenen Arbeitnehmer, beziehungsweise eben die Arbeitnehmer von denen Sie den Eindruck haben, dass Sie gegen Sie arbeiten, offen ansprechen. Offen, freundlich und sachlich ansprechen, da klären sich oft schon viele Missverständnisse und man kann mit einigem aufräumen. Jedenfalls sollten Sie die Gründe klären, warum denn die Arbeitnehmer nicht mit Ihnen kooperieren, was denn da im Argen liegt. Im Weiteren sollen Sie mit Ihrem Betriebsratsgremium dann besprechen, was für Maßnahmen auch Sie ergreifen könnten, um die Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern zu verbessern. Oft hilft es da Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Gute und positive Öffentlichkeitsarbeit, dass der Betriebsrat auch nach außen darstellt, was er tut und wie er sich für seine Arbeitnehmer einsetzt. Denn letztlich sind Sie ja die Arbeitnehmervertretung und sollten mit allen Ihren Arbeitnehmern an einem Strang ziehen. Sie wurden von den Arbeitnehmern schließlich auch gewählt, zumindest von der Mehrheit der Arbeitnehmer. Wenn hier aber dennoch nichts hilft, dann ist es eben so. Dann nehmen Sie es jedenfalls nie persönlich, bitte. Schließlich üben Sie ein Ehrenamt aus!

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