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Wann liegt eine Begünstigung des Betriebsrats vor?

Niemand darf Betriebsratsmitglieder begünstigen. Wer es doch tut macht sich strafbar. Aber auch wer begünstigende Leistung annimmt bekommt strafrechtliche Probleme, jedenfalls kann er sein Amt verlieren. Wer morgens aus einem Porsche steigt, den der Arbeitgeber finanziert hat, dem traut man die innere Unabhängigkeit nicht zu. Abends, notfalls streikweise gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Ist jedenfalls gut beraten, wer jegliche zusätzliche Leistung ablehnt Vorsichtshalber. Andere Rechtsanwälte werden ihnen anderes raten. Ich sage ihnen nein, nicht jede zusätzliche Leistung ist bereits eine strafbare Begünstigung. Nach dem Lohnausfallprinzip haben Sie Anspruch auf diejenige Leistung die ein mit ihnen vergleichbarer Arbeitnehmer auch erhält. Das ist das Grundgehalt, aber es sind auch zusätzliche Leistungen und Nebenleistungen. Dazu kann auch ein Dienstauto zählen. Wichtig ist nur, dass sie mit diesem Arbeitnehmer in der Tat vergleichbar sind. Mein Tipp an Sie: Erzielen sie frühzeitig Einvernehmen mit dem Arbeitgeber darüber, mit welchen Arbeitnehmer-Gruppen im Betrieb sie vergleichbar sind. Hierfür gibt es drei anerkannte Kriterien: Ihre fachliche und berufliche Qualifikation, ihre Betriebszugehörigkeitsdauer und ihre konkreten Aufgaben im Betrieb als Arbeitnehmer. Achten sie darauf dass der Arbeitgeber diese drei Kriterien kommuniziert und transparent verschriftlicht, am Besten in einer eigenen Vergleichbarkeitsliste. Mit der Vergleichbarkeitsliste in der linken Hand dürfen sie so gerüstet oftmals in der rechten Hand ihren Autoschlüssel behalten. Eine strafbare Begünstigung liegt dann nicht in jedem Falle vor, Aber verstehen sie mich nicht falsch, Leistungen die unmittelbar ihre Betriebsratstätigkeit abgelten sollen, sind immer unwirksam und Vorsicht: Auch wenn die Rechtsprechung insoweit noch uneins ist, auch ein pauschalen Aufwendungsersatz würde ich nicht annehmen. Derlei Kosten müssen immer konkret abgerechnet werden.

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