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Die 5 wichtigsten Tipps zum Monatsgespräch zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Heute geht es zu wie in einer Führerscheinprüfung. Erst die Theorie. In § 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz steht: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Und jetzt die praktische Fahrprüfung. Wie schaut der Fahrplan für ein erfolgreiches Monatsgespräch aus? 1\. Welche Ziele haben Sie als Betriebsrat? Legen Sie das im Gremium fest. Arbeiten Sie die Vorteile aus, die es auch für den Arbeitgeber hat, wenn Sie Ihre Ziele erreichen. 2\. Welche Anliegen hat der Arbeitgeber und wie gehen Sie damit um? Haben Sie schlagende Argumente oder Gegenargumente, gibt es Schnittmengen? 3\. Keine zwei-Personen-Gespräche. Denn a) sollen laut Gesetz alle Betriebsratsmitglieder an einem Monatsgespräch teilnehmen und b) haben Sie einfach mehr Zeugen, wenn mehr Betriebsratsmitglieder da sind. 4\. Schreiben Sie ein Protokoll. So fällt es dem Arbeitgeber leichter sein Wort zu halten und Sie können dokumentieren, was Sie gesagt haben. 5\. Sorgen Sie dafür, dass das Monatsgespräch im eigenen Betriebsratsbüro durchgeführt wird. Vertraute Umgebung - Vertrauen in die Kompetenz! Übrigens, wenn mal wieder der Kampf um den überlegenen Redeanteil beginnt, da lege ich Ihnen einen Satz von Horst Joachim Rahn ans Herz, einem Hochschullehrer und Schriftsteller. „Mit dem Redeanteil an Gesprächen ist es wie mit dem Ballbesitz beim Fußball. Es ist nicht entscheidend.“

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