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Betriebsversammlung: Diese Fakten sollte jeder Betriebsrat kennen

Es gibt einige Gründe, warum so eine Betriebsversammlung so wichtig ist. Einer der wichtigsten Gründe ist natürlich, dass die Mitarbeiter informiert werden. Und zwar nicht nur über ein Rundschreiben, eine E-Mail, also etwas, wo man gar nicht darauf reagieren könnte als Mitarbeiter, sondern eben in einer Betriebsversammlung, wo alle Mitarbeiter teilnehmen oder möglichst viele zumindest, vielleicht auch der Arbeitgeber mit anwesend ist, vielleicht auch noch ein Vertreter der Gewerkschaft und ganz wichtig natürlich: Sie als Betriebsrat, um die Mitarbeiter zu informieren, was haben wir eigentlich in den letzten Monaten gemacht, was konnten wir vielleicht nicht um- oder durchsetzen, worauf haben wir verzichtet und wo soll es vielleicht im nächsten halben Jahr hingehen. Denn wenn Sie die Mitarbeiter auf so einer Versammlung nicht so informieren, das weglassen oder sehr selten nur machen, unabhängig von den Gefahren einer Amtsenthebung, ist natürlich oft der Eindruck der Belegschaft, wenn etwas kommt im Betrieb, zum Beispiel eine Regelung zu Überstundenzuschlägen, und jetzt zahlt der Arbeitgeber diese Zuschläge, dann war der Arbeitgeber nett. Man denkt da gar nicht zwingend an Sie als Betriebsrat. Wenn aber Ansprüche, die es bisher gab, auf einmal gestrichen werden vom Arbeitgeber oder etwas, was es noch nie gab im Betrieb, auch nicht eingeführt wird, dann haben Sie als Betriebsrat schlecht verhandelt. Dass das vielleicht an ganz anderen Dingen lag, das wissen die Mitarbeiter aber nicht und darüber sollen Sie informiert werden. Natürlich auch so eine Art Rechenschaftsbericht, wozu gibt's uns als Betriebsrat, was machen wir eigentlich in unserem Betriebsratsbüro oder wenn wir auch mal außerhalb des Geländes tagen. Wer leitet die Betriebsversammlung? Das steht im Gesetz drin, in den § 42 ff. der Betriebsverfassung. Sie wird vom Betriebsratsvorsitzenden geleitet. Da ist jetzt diese Sonderfunktion, die der Betriebsratsvorsitzende hat. Er kann, wie Sie sicherlich wissen, nicht eigens Beschlüsse fassen, außer man ist jetzt ein 1er Betriebsrat, das ist ganz klar, dann hat man ja alle Funktionen in einer Person vereint, sonst braucht's natürlich den Beschluss des Gremiums. Aber hier eine Sonderfunktion: Die Leitung obliegt dem Betriebsratsvorsitzenden. Das heißt aber bitte nicht, dass der Betriebsratsvorsitzende oder Sie die einzige Person ist, die auf dieser Betriebsversammlung spricht. Sie können selbstverständlich andere BR-Mitglieder auch zu gewissen Themen heranziehen und das Rederecht erteilen, gerade wenn diese Betriebsräte auch thematisch dort tiefer verankert sind, weil die in einem Ausschuss vielleicht sind zum Thema Arbeitssicherheit und können dadurch natürlich viel bessere Informationen an die Belegschaft weitergeben, als Sie als Betriebsratsvorsitzender, der nicht in einem dieser Ausschüsse sitzt und das Thema von A-Z beherrscht. Wer übt eigentlich das Hausrecht auf der Betriebsversammlung aus? Da sagen viele Arbeitgeber: „Solange das in meinen vier Wänden hier stattfindet“, so wie früher, die Eltern zu ihrem Kind, solange du deine Füße unter meinen Tisch streckst, „dann tust du das was ich sage“, so ähnlich reagieren manchmal auch Arbeitgeber. Dem ist nicht so. Denn Sie leiten die Versammlung als Betriebsratsvorsitzender und das Hausrecht übt der Betriebsrat aus. Im Regelfall über den Betriebsratsvorsitzenden. Was das konkret heißt, erfahren Sie im Video.

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