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Betriebsratssitzung: Wann findet die Sitzung des Betriebsrats statt?

Über den Zeitpunkt der Betriebsratssitzung entscheidet im Prinzip einzig der Betriebsratsvorsitzende. Er legt den Zeitpunkt fest und bestimmt auch die Tagesordnung. Er sollte dabei allerdings auch in einer Geschäftsordnung festlegen mit dem Betriebsrat, wann, wie häufig, Sitzungen stattfinden. Entscheidend ist aber, und als fester Grundsatz ist zu merken: Die Betriebsratssitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Allerdings sind auch betriebliche Belange zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber kann erwarten, dass die Betriebsratssitzung nicht unbedingt an dem Vormittag in der Woche stattfindet, wo der größte Betrieb herrscht, mit Kunden zum Beispiel. Das heißt allerdings auch nicht, dass der Betriebsratsvorsitzende die Sitzung so legen muss, wie der Arbeitgeber es am liebsten hätte. Zum Beispiel alle vier Wochen nur freitags nachmittags. Im Grundsatz gilt: Der Betriebsratsvorsitzende muss zur Durchführung seiner Tätigkeit befähigt werden, der Betriebsrat muss seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen können und das hat oberste Priorität. Der Arbeitgeber muss auch nicht um Erlaubnis gefragt werden, sondern er kann allenfalls vom Arbeitsgericht klären lassen, dass betriebliche Notwendigkeiten nicht berücksichtigt wurden. Keinesfalls darf er ein Betriebsratsmitglied an einer Sitzung hindern oder die Sitzung untersagen.

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