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Die letzte Betriebsversammlung liegt über 1 Jahr zurück - Ist das ein Problem?

Mein Betriebsrat hat seit längerem keine Betriebsversammlung mehr durchgeführt. Ist das ein Problem? Und ob! Sie ahnen gar nicht, wie groß das Problem tatsächlich ist. Noch nie stand es im Belieben des Betriebsrats, ob und wie viele Betriebsversammlungen er durchführt. Es sind übrigens vier. Nach einer neueren Rechtsprechung, zugegeben nach einer sehr strengen Rechtsprechung, stellt es eine erhebliche Pflichtverletzung des Betriebsrats dar, wenn er auch nur eine Betriebsversammlung nicht einberufen oder nicht durchgeführt hat. Das ist sogar ein Auflösungsgrund! Ein Viertel der Belegschaft im Betrieb, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder auch der Arbeitgeber könnte einen Antrag stellen beim Arbeitsgericht, dass der Betriebsrat, der seinen Pflichten nicht nachkommt, aufgelöst werden möge. Ist das wahrscheinlich? Ja! Es hilft dem Betriebsrat insoweit auch nicht, dass er keine Themen habe für die Betriebsversammlung, oder dass er die Versammlung für überflüssig halte. Denn es ist nicht zuletzt der Betriebsrat selbst, der auf einer Betriebsversammlung von der Belegschaft oftmals kritisiert wird, manchmal gibt es dafür auch Grund. Ein Grund mehr, warum es nicht im Belieben des Betriebsrats stehen darf, ob die Versammlung stattfindet oder nicht. Wird der Betriebsrat tatsächlich aufgelöst, wäre das eine Katastrophe. Auch für Sie als einzelnes Betriebsratsmitglied. Sie verlören Ihr Amt, Sie verlören aber auch Ihren Sonderkündigungsschutz und zwar sofort. Vom Sonderkündigungsschutz bleibt nichts, noch nicht mal in der einjährigen nachwirkenden Sonderkündigungsschutz. Was gilt, wenn der Arbeitgeber selbst darum gebeten hat, dass weniger Betriebsversammlungen stattfinden. Nichts anderes gilt dann. Unter Anwälten nennt man diese, zugegeben strenge Rechtsprechung, eine "Heul-doch"-Rechtsprechung. Heul doch, lieber Betriebsrat, egal welche Gründe du vorführst, du musst vier Betriebsversammlungen einberufen und durchführen. Denken Sie also das nächste Mal daran, wenn Sie im Betriebsrat über scheinbar lästige Betriebsversammlungen nachdenken: Vier davon müssen stattfinden!

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