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Freistellung eines Betriebsratsmitglieds - Erlaubnis des Arbeitgebers nötig?

Ab einer gewissen Anzahl an Mitarbeitern im Betrieb, können Betriebsräte von der eigentlichen Arbeit freigestellt werden, um sich ausschließlich der Betriebsratsarbeit zu widmen. Aber wird für die Freistellung eines Betriebsratsmitglieds die Erlaubnis des Arbeitgebers benötigt? Ganz klar, nein. Sie haben einen Freistellungsanspruch und wenn die Betriebsratstätigkeit erforderlich ist, im Sinne des Gesetzes, und da haben Sie einen Ermessensspielraum und können das selbst erstmal einschätzen oder nicht, dann müssen Sie nicht um Erlaubnis fragen, sondern können einfach diese Betriebsratstätigkeit vornehmen. Vergessen Sie dabei nur nicht sich immer abzumelden und zurückzumelden. Das müssen Sie beachten.

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