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BEM: Teuflische Tipps #2

Die Neuregelung des § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX sieht vor, dass Beschäftigte eine Person ihres Vertrauens zum Verfahren rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) heranziehen können. Aber was genau darf eine Vertrauensperson überhaupt alles machen? Welche Rechte im genauen die Person des Vertrauens hat und was sie darf, zählt euch Rechtsanwalt und BEM Experte Niklas Pastille aus Berlin auf. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:25 - #1 Auf Aufklärung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber achten 1:30 - #2 Auf Datenschutz achten 1:50 - #3 Kein Zwang im BEM! **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema BEM → [https://www.betriebsrat.com/betriebliches-eingliederungsmanagement](/wissen/personelle-angelegenheiten/betriebliches-eingliederungsmanagement)

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