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BEM: Teuflische Tipps #1

Jeder spricht davon, dass der Arbeitnehmer eine Vertrauensperson eigener Wahl mit ins BEM mitnehmen darf (§ 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX). Fast niemand aber spricht mit der Vertrauensperson selbst über deren anspruchsvolle Aufgabe, die doch darin besteht, den Arbeitnehmer im BEM zu begleiten und zu beschützen. Bloß: Wie genau soll sie das tun, wenn sie nichts über das komplexe Verfahren weiß, dem sie beiwohnen soll? Rechtsanwalt Niklas Pastille erläutert in diesem Ratgebervideo, was Vertrauenspersonen unbedingt über das BEM wissen müssen, um wirksam helfen zu können. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:30 - #1 Vertrauensperson mit an die BEM-Tafel nehmen 1:00 - #2 Vertrauensperson ist eine zusätzliche Person im BEM 1:20 - #3 Lassen Sie sich nicht ausfragen 1:40 - #4 Was darf die Vertrauensperson? 2:55 - #5 Jeder Vorschlag muss protokoliert werden **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema BEM → [https://www.betriebsrat.com/betriebliches-eingliederungsmanagement](/wissen/personelle-angelegenheiten/betriebliches-eingliederungsmanagement)

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