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Betriebsvereinbarung: Definition & Zweck der BV - Wichtiges Grundlagenwissen

Was ist eine Betriebsvereinbarung? Gibt es denn noch andere Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, also Verträge, die nicht eine Betriebsvereinbarung sind? Ja, die gibt es. Eine Betriebsvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Ihnen als BR und dem Arbeitgeber, den man auch dann schriftlich eben niederlegen muss und der von beiden Parteien auch unterzeichnet wurde. Natürlich beim Betriebsrat durch vorherigen Beschluss des Gremiums. Es gibt aber auch noch eine andere Vereinbarung zwischen Ihnen und Arbeitgeber und das ist keine Betriebsvereinbarung, nämlich die sogenannte Regelungsabrede oder Betriebsabsprache genannt und die Besonderheit ist, das ist auch eine Vereinbarung, auch ein Vertrag, aber den könnte man auch nur mündlich schließen. Sinn und Zweck, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung, da haben wir eigene Filmchen vorbereitet für Sie auf YouTube oder einen Podcast, da würde ich empfehlen, schauen Sie da nochmal extra rein, aber damit Sie jetzt schonmal sehen, Betriebsvereinbarung schriftlich, Regelungsabrede zur Not auch mündlich. Und die andere Frage, die hier behandelt werden soll: Was bezwecken die Betriebsparteien damit eigentlich? Natürlich diverse Dinge. Einmal, aus Arbeitgebersicht, dass man die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats wahrt. Und aus der Betriebsratssicht, dass dann Ansprüche der Arbeitnehmer, durch Sie verhandelt als Betriebsrat, jetzt schriftlich fixiert sind, diese auch zwingend jetzt auf die Arbeitsverhältnisse gelten, das heißt, man darf also während der Laufzeit der BV grundsätzlich nicht negativ von dieser Regelung aus dieser Betriebsvereinbarung abweichen, auch nicht durch Änderungsverträge. Und, ganz wichtig, durch eine wirksame Betriebsvereinbarung, die vielleicht einen Anspruch an den Arbeitnehmer hergibt, dass er auch aus dieser BV zur Not beim Arbeitsgericht sein Recht einklagen könnte. Das kann natürlich der Arbeitnehmer theoretisch mit seinem Vorgesetzten auch selber verhandeln, diese Rechte. Nur Sie wissen natürlich: Sie als Betriebsrat haben eine ganz andere Verhandlungsposition, Sie haben viel mehr Kenntnisse, auch rechtlicher Natur, weil Sie sich regelmäßig schulen lassen und Sie haben natürlich auch ein ganz anderes Standing, gegenüber dem Arbeitgeber, als vielleicht der einzelne Arbeitnehmer.

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