Der Betriebsratsvorsitzende hat quasi eine Doppelfunktion. Einmal den Vorsitz und dann ist er auch noch Betriebsratsmitglied. Wenn der Vorsitzende jetzt also ausfällt, dann rutscht der Stellvertreter nach in den Vorsitz und übernimmt die Aufgaben, die der Vorsitzende sonst innehatte. Sprich die Sitzungsleitung wird jetzt der Stellvertreter übernehmen. Allerdings ist der Betriebsratsvorsitzende ja auch noch Betriebsratsmitglied und das Betriebsratsgremium ist jetzt unterbesetzt, deswegen muss noch ein Ersatzmitglied nachrutschen, als normales Betriebsratsmitglied in das Gremium zur Sitzung.
Das natürlich nur, wenn ein Verhinderungsgrund vorliegt.