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Wer bestimmt die Tagesordnung der Betriebsratssitzung?

Die Tagesordnung legt grundsätzlich der Betriebsratsvorsitzende fest, je nach Geschäftslage. Aber auch ein Viertel der Betriebsratsmitglieder können Punkte auf die Tagesordnung setzen lassen, bzw. vorschlagen und der Vorsitzende muss das dann auf die Tagesordnung setzen. Das kann auch der Arbeitgeber, die Schwerbehindertenvertretung oder die JAV machen. Auch diese Vorschläge sind dann vom Betriebsrat zu berücksichtigen. Natürlich kann auch jeder Arbeitnehmer Vorschläge machen, die der Betriebsrat auf die Tagesordnung setzen kann. Das muss der Betriebsrat allerdings erst machen, wenn mindestens 5% der Arbeitnehmer diesen Vorschlag einbringen. Dann hat das der Betriebsratsvorsitzende auch zu tun.

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