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Sind Betriebsratsmitglieder verpflichtet, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen?

Die Betriebsratssitzung stellt einen wichtigen Teil der Betriebsratsarbeit dar und soll regelmäßig abgehalten werden. Aber ist die Teilnahme an der Betriebsratssitzung für Betriebsratsmitglieder Pflicht? Grundsätzlich ja, denn es ist eine Ihrer gesetzlichen Aufgaben, an Betriebsratssitzungen teilzunehmen. Es stellt also streng genommen eine Pflichtverletzung dar, wenn Sie dies nicht tun. Es ist aber noch keine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 23 BetrVG, wegen derer Sie Ihr Amt verlieren könnten. Kann allerdings zu einer groben Pflichtverletzung werden, wenn Sie jetzt sagen wir mal an überhaupt keiner Betriebsratssitzung teilnehmen und das Amt nur blockieren. Wenn Sie einen Verhinderungsgrund haben, dann müssen Sie natürlich an einer Betriebsratssitzung nicht teilnehmen, dann würde der Vorsitzende auch ein Ersatzmitglied laden.

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