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Muss man über den Inhalt von Betriebsratssitzungen immer Stillschweigen wahren?

Es gibt keine generelle Verpflichtung, dass Betriebsratsmitglieder nicht über eine Betriebsratssitzung plaudern dürfen. Auch wenn viele Betriebsräte das immer noch glauben, dass alles der Verschwiegenheit unterliegt. Etwas anderes ist natürlich, wenn der Betriebsrat beschlossen hat, Dinge nicht nach außen zu tragen, also ein Beschluss darüber existiert, darüber Stillschweigen zu bewahren oder wenn Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter betroffen sein könnten oder wenn der Arbeitgeber Ihnen ein Geschäftsgeheimnis verraten hat und Sie darüber auf der Sitzung gesprochen haben, besteht im Rahmen des § 97 eine Verschwiegenheitspflicht. Eine generelle gesetzliche Verschwiegenheitspflicht gibt es jedenfalls nicht. Ich plädiere auch dafür, dass Sie Öffentlichkeitsarbeit leisten und eher mehr nach außen tragen, von Ihren Sitzungen, als der Verschwiegenheit unterliegen sollte. Denn oft höre ich von Arbeitnehmern, wenn ich frage, "Was macht Ihr Betriebsrat eigentlich?", die Antwort: "Ah, das weiß ich auch nicht so richtig. Die setzen sich in einen Raum, trinken da Kaffee, essen vielleicht noch Plätzchen, aber was die machen wissen wir nicht." Weil die Betriebsräte eben meinen, es unterliegt alles der Verschwiegenheit. Da lieber ruhig auch Protokolle veröffentlichen, möglicherweise abgespeckte Sitzungsprotokolle, wo Sie eben die eingangs erwähnten Dinge beachten: Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte, Geschäftsgeheimnisse nicht und das nicht, was Sie beschlossen haben nicht nach außen zu tragen, ansonsten können Sie über alles reden.

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