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Keine schriftliche Dokumentation des Beschlusses

Muss ein Betriebsratsbeschluss eigentlich schriftlich festgehalten werden? Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben. Der Beschluss ist also nicht unwirksam, weil er nicht schriftlich festgehalten wird, ich empfehle das aber ganz dringlich. Denn ansonsten kommt man hinterher in die Bredouille, wenn man nicht nachweisen kann, was wirklich mit welcher Mehrheit beschlossen wurde und macht sich möglicherweise angreifbar. Der Arbeitgeber kann sagen: "Also ich glaube gar nicht, dass das hier wirklich rechtmäßig " können es schwer nachweisen. Fixieren Sie also die Beschlüsse immer schriftlich. Das Gesetz verlangt übrigens von Ihnen, gemäß § 34 Betriebsverfassungsgesetz, dass Sie über jede Betriebsratssitzung eine Sitzungsniederschrift aufnehmen. Und darin sollen ja mindestens der Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der Sie gefasst wurden, enthalten sein. Ändert aber nichts daran, dass trotzdem der Beschluss auch wirksam wäre, wenn Sie diese Sitzungsniederschrift nicht halten. Aber wie gesagt, haben Sie dann ein Beweisproblem.

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