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Ist die Betriebsratssitzung öffentlich?

Sind die Sitzungen des Betriebsrats eigentlich öffentlich? Nein, das sind sie nicht und das steht auch ganz klar in § 30 Abs. 4 BetrVG so normiert. Zur Betriebsratssitzung hat nur ein auserwählter erlauchter Kreis an Personen Zugang sozusagen. Natürlich sind das die Betriebsratsmitglieder selbst, aber auch die Schwerbehindertenvertretung muss eingeladen werden und auch die betriebliche JAV, die Jugendlichen und Auszubildenden, wenn denn eine JAV im Betrieb vorhanden ist. Der Betriebsrat darf natürlich auch noch andere Personen einladen. So darf die Gewerkschaft an Betriebsratssitzungen teilnehmen, wenn der Betriebsrat das möchte, oder wenn ein Viertel der Betriebsratsmitglieder das beantragt hat. Dann muss der Betriebsratsvorsitzende auch die Gewerkschaft zur Sitzung einladen. Auch besondere Personengruppen, Auskunftspersonen, Sachverständige können zu eigenen oder zu bestimmten Tagesordnungspunkten geladen werden. Sie sehen also: Betriebsratssitzung ist eine ganz spezielle Sache, zu der nicht jeder ein Teilnahmerecht hat.

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