2.623 Aufrufe | vor 6 Jahren

Betriebsratsbeschluss - 7 häufige Fragen und Antworten

Frage #1: Kann ein wirksamer Betriebsratsbeschluss nur auf einer Betriebsratssitzung beschlossen werden? Die Frage ist ganz schnell beantwortet: **Ja, es braucht immer eine Betriebsratssitzung!** Jeder Beschluss, der ohne Betriebsratssitzung gefasst worden ist, ist rechtsunwirksam. Die Gesetzeslage und auch die Rechtsprechung sind hier ganz klar. § 33 setzt eine Beschlussfähigkeit voraus. Und diese Beschlussfähigkeit setzt voraus, dass die Betriebsratsmitglieder persönlich anwesend sind. Diese können durch Ersatzmitglieder vertreten werden. Aber sie müssen vor Ort sein. Es genügt also weder eine Videokonferenz, noch eine Telefonkonferenz, noch eine Konferenz über das Internet oder Intranet, oder ein Umlaufbeschlussverfahren. Wenn also nicht die Betriebsratsmitglieder persönlich bei der Beschlussfassung vor Ort waren, führt dies immer zu einer Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses. In der Praxis mag das teilweise schwierig sein und natürlich machen sich auch die entsprechenden Experten und Juristen bereits Gedanken darüber. Bislang gilt aber die einhellige Meinung: Nur bei persönlicher Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder ist der Beschluss rechtswirksam. Bitte merkt euch das in der Praxis. Frage #2: Bedarf es vor Ladung der Sitzung zu einem Betriebsratsbeschluss immer zwingend einer Tagesordnung? Ja, die Tagesordnung ist immer zwingend mit der Ladung der Betriebsratsmitglieder zu schicken. Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 muss der Betriebsratsvorsitzende vor jeder Sitzung sämtlichen Betriebsratsmitgliedern die Tagesordnung zukommen lassen. Sinn und Zweck einer Tagesordnung ist, dass die Betriebsratsmitglieder sich umfassend darauf vorbereiten können und nicht im Rahmen der Betriebsratssitzung, der Beratung, überrumpelt werden können. Denn jedes Betriebsratsmitglied darf nach seinem eigenen Empfinden über einen Beschluss entscheiden. Das kann es aber nur, wenn es vorher weiß, um was es in der entsprechenden Sitzung geht und sich entsprechend darauf vorbereiten kann. Also: **Eine Tagesordnung ist immer zwingende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Beschlussfassung.** Frage #3: Sollte die Beschlussfähigkeit gemäß § 33 Abs. 1 BetrVG vor der Fassung eines Beschlusses immer wieder erneut überprüft werden? Ja, das ist nur zu empfehlen. Denn es passiert, gerade in langen Sitzungen, mit vielen Einzelthemen häufig, dass Betriebsratsmitglieder den Raum verlassen, zum telefonieren gehen, vielleicht auch die Betriebsratssitzung komplett verlassen, aus irgendwelchen persönlichen Gründen. Dann ist es immer notwendig, vor der entsprechenden Beschlussfassung während einer Sitzung nochmal die Beschlussfähigkeit erneut zu überprüfen. Deshalb rate ich euch in der Praxis: Bevor ihr den Beschluss abfasst, stellt nochmal fest, wie viele Betriebsratsmitglieder geladen und welche Betriebsratsmitglieder, bzw. wie viele Betriebsratsmitglieder, erschienen sind. Das vermeidet in der Praxis entsprechende Fehler. Die weiteren Fragen #4-7 erfahrt ihr im Video.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text