454 Aufrufe | vor 7 Jahren

Beschlussfassung ohne rechtzeitige Mitteilung des Tagesordnungspunkts

Grundsätzlich müssen Sie alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnungspunkte geladen haben. Wenn das allerdings nicht passiert ist und die Tagesordnungspunkte wurden nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilt, dann können Sie das nur noch dadurch heilen, dass mindestens aber alle Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß und rechtzeitig geladen wurden und alle Betriebsratsmitglieder die da sind, vorausgesetzt Beschlussfähigkeit ist gegeben, einstimmig dafür sind, dass man über diese Tagesordnungspunkte abstimmt. Das ist übrigens grundsätzlich auch für Tagesordnungspunkte möglich, die man nachschiebt oder dasselbe Problem, wenn man unter sonstiges abstimmen will. Wenn alle die da sind einstimmig dafür sind, kann man das machen.

Fortbildung
Für Betriebsräte

Bei der W.A.F. erhalten Sie aktuelles und fachlich fundiertes Wissen. Einfach und praxisnah aufbereitet.


Jetzt Seminar finden
Some alt text