Das Gesetz verlangt, dass alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen wurden. Wenn das nicht passiert, sind Beschlüsse grundsätzlich auch unwirksam.
Ohne rechtzeitige Ladung sämtlicher Betriebsratsmitglieder ist eine Betriebsratssitzung nur möglich und auch eine Beschlussfassung, wenn alle Betriebsratsmitglieder damit einverstanden sind und eben an der Sitzung vorbehaltslos teilnehmen.
Also, laden Sie rechtzeitig, dann können Sie auch wirksame Beschlüsse fassen.